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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11   

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https://dejure.org/2015,104415
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11 (https://dejure.org/2015,104415)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.04.2015 - L 9 BK 7/11 (https://dejure.org/2015,104415)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. April 2015 - L 9 BK 7/11 (https://dejure.org/2015,104415)
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  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 8/92

    Kindergeld - Stiefkind - Schwerstbehinderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11
    Denn die Wohnsituation der Tochter des Klägers ist nicht mit einer Einrichtung wie einem Internat oder Heim (so in dem vom SG zitierten BSG-Urteil vom 8. Dezember 1993 - 10 RKg 8/92) vergleichbar, in der für die Aufenthalte im eigenen (eigentlichen) Zuhause ein Zimmer vorgehalten wird.

    Vor diesem Hintergrund ist auch das vom SG zur Begründung seiner Rechtsauffassung zitierte Urteil des BSG vom 8. Dezember 1993 - 10 RKg 8/92 - nicht einschlägig.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10

    Bedarfsgemeinschaft zwischen Antragsteller und Mündel ist Voraussetzung für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11
    Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Eltern und mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebende Kinder nur wegen der Unterhaltsbelastung der Eltern für die Kinder hilfebedürftig werden und auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld verwiesen werden (BT-Drs. 15/1516 S. 83; LSG Baden-Württemberg, a.a.O., Rdnr. 15, ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22. Juni 2011 - L 13 BK 1/10 -, juris, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 14. September 2010 - L 5 BK 1/10 B -, juris).

    Entscheidender Anknüpfungspunkt ist die Auslegung des Passus der "dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder" im gesetzlichen Wortlaut des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II. Es ist demgemäß erforderlich, dass zwischen dem Kläger und seinem Kind eine Bedarfsgemeinschaft besteht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22. Juni 2011 - L 13 BK 1/10 - juris, Rdnr. 20, 25).

  • LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 BK 5/12

    Auch beim Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11
    Ein wesentlicher Bedeutungsunterschied ist den Formulierungen "im Haushalt lebende Kinder" in § 6a BKGG und "dem Haushalt angehörende Kinder" in § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht zu entnehmen (Bayerisches LSG, Urteil v. 21. Januar 2013 - L 7 BK 5/12 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 13 AS 1206/10

    Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11
    Die in § 6a Abs. 1 Nr. 3 BKGG (seit dem 1. Oktober 2008: Nr. 4) genannte Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ist nach der gesetzlichen Systematik allein auf die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft des Anspruchstellers zu beziehen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15. November 2011 - L 13 AS 1206/10 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2010 - L 5 BK 1/10

    Kein Kinderzuschlag für ein Pflegekind

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11
    Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Eltern und mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebende Kinder nur wegen der Unterhaltsbelastung der Eltern für die Kinder hilfebedürftig werden und auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld verwiesen werden (BT-Drs. 15/1516 S. 83; LSG Baden-Württemberg, a.a.O., Rdnr. 15, ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22. Juni 2011 - L 13 BK 1/10 -, juris, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 14. September 2010 - L 5 BK 1/10 B -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2011 - L 9 BK 11/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11
    Auf die am 30. September 2010 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hin hat der erkennende Senat die Berufung mit Beschluss vom 20. Juni 2011 zugelassen (L 9 BK 11/10 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2010 - L 8 BK 2/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 9 BK 7/11
    Die gegen das am 23. Dezember 2009 zugestellte Urteil am 22. Januar 2010 eingelegte Berufung der Beklagten hat das Landessozialgericht (LSG) mit Beschluss vom 26. April 2010 als unzulässig verworfen (L 8 BK 2/10).
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